Der Elternbeitrag beinhaltet Regelunterricht, Blockzeitenbetreuung, Mittagessen, Material und Unfallversicherungskosten.
Massgeblich für die Festsetzung des Elternbeitrages ist das Einkommen des Haushaltes gemäss Steuererklärung (Punkt 7 ohne Eigenmietwert und Liegenschaftsunterhalt für den Hauptwohnsitz). Bei Einkünften unter 70'000.-- pro Jahr kann ein Antrag an die Elternbeitragskommission zur Reduktion des monatlichen Beitrages gestellt werden.
Beim Eintritt in die Schule und bei Bedarf findet ein Beitragsgespräch statt. An der Schulversammlung wird jeweils die Beitragsrichtlinie festgelegt. Ziel unserer Beitragsregelung ist, Kostendeckung in Solidarität und Eigenverantwortung zu erreichen.
Im angehängten Dokument finden Sie die Grundlagen zur Berechnung des Schulgeldes.
Die Eltern beteiligen sich mit vielerlei Aktivitäten am Schulleben. Einerseits gestalten sie den Schulorganismus mit: In verschiedensten Gremien und Arbeitsgruppen bringen die Eltern ihre Erfahrungen, ihr Wissen und Können ein, um gemeinsam mit den Lehrpersonen die Schule zu führen und zu entwickeln.
Anderseits engagieren sie sich, indem sie in der Schulküche das Mittagessen kochen, jährlich ein paar Stunden bei der Reinigung der Schule und bei den anstehenden Schulhaus-Neubauarbeiten mithelfen.