Die Schulgeldkosten bzw. der Elternbeitrag beinhalten den Schulunterricht, Blockzeitenbetreuung, Mittagessen, Material und Unfallversicherungskosten.

Massgeblich für die Festsetzung des Elternbeitrages ist das Einkommen des Haushaltes gemäss Steuerveranlagung (Punkt 7 ohne Eigenmietwert und Liegenschaftsunterhalt für den Hauptwohnsitz).

Beim Eintritt in die Schule und bei Bedarf findet ein Beitragsgespräch mit der Elternbeitrags-Kommission (EBK) statt. An der Schulvereinsversammlung wird jeweils die Beitragsrichtlinie festgelegt und in den "Regelung für Eltern-Mitglieder" schriftlich festgehalten. Ziel unserer Beitragsregelung ist, Kostendeckung in Solidarität und Eigenverantwortung zu erreichen.

Weitere Informationen finden Sie in den 'Regelungen für Elternmitglieder' im Downloadbereich.